Das Märchen vom Link-Urteil
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ratloser Paragraph



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Amüsante Anti-Disclaimer

Der Irrsinn und Witz um das falschverstandene Linkurteil bietet nicht nur Raum für Aufklärung und Diskussion, sondern auch für kreative Auseinandersetzung. Auch an anderen Stellen des Netzes haben sich Alternativvorschläge oder ganz persönliche Methoden entwickelt, wie man mit der „Linkhaftung“ umgehen kann... Weitere Mitstreiter im Kampf gegen die falschen Disclaimer:

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Daniel Rehbein hat sich bereits früher Gedanken um einen „korrekten“ Disclaimerwortlaut gemacht und ebenfalls im Rahmen seiner Linkurteil-Abhandlung einen alternativen Disclaimer formuliert, so wie er aussehen müsste, wenn er die tatsächliche Aussage des Hamburger Urteils in Bezug auf einen Webseitenhaftungsausschluss korrekt wiedergeben sollte. Daneben ist eine komplette Persiflage auf die typischen seitenlangen (und oft ebenso inhaltsleeren) Haftungsausschlüsse entstanden, wie sie ebenfalls von vielen Seiten verwendet werden.

Zu den Autoren alternativer Disclaimer zählt auch Torsten Kleinz, der den ultimativen Haftungsausschluss für (s)ein Weblog kreiert hat.

Wie man sich von unser aller Lieblingsbannspruch distanziert, ohne auf besagten Standarddisclaimer verzichten zu müssen, zeigt Dirk Schürjohann„(...) Es waren Wunschlinks, und ich liebe sie alle!!!“

Einen ernsteren Hintergrund hat der von Markus Völkel als bewusste Nichtdistanzierung formulierte Gegen-Disclaimer, der in Folge der Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart im Oktober 2004 in zahlreichen Weblogs kursierte.

Auch Gewürzpflanzen verzichten nicht auf verklauselte Klauseln: Der Koriander (Karl-Konrad?) haftet mit seinem Disk-Leimer für alles!

Andreas Königsdorf distanziert sich ebenso in keinster Weise.

Rechtsanwalt Michael Cunningham hat ebenso kein Bedürfnis, „Internet-Polizei“ zu spielen, schon gar nicht wegen irgendeiner [Zitat:] „Currywurst-Entscheidung (oder war es das Hamburger-Urteil?)“

Michael Krüger übernimmt zwar keine Haftung für „seelische Grausamkeiten“, glaubt ansonsten aber nicht an Märchen.

Keine Angst vor Zuchthaus und Millionenstrafe: Michael Rosenstock distanziert sich mit einem „unwichtigen Hinweis von allen Inhalten seiner (!) Webseite.

Die Meta-Suchmaschine MetaGer hat auch keinen Disclaimer. Wolfgang Sander-Beuermann erklärt, warum nicht.

Axel Schneider hat noch ein „Leben außerhalb des Internets“ - und distanziert sich trotzdem auf gar keinen Fall von verlinkten Webseiten.

Konsequent: Thorsten Hausen wünscht sich Links für sein Angebot, verbittet sie sich jedoch, wenn sie unter einem Disclaimer stehen.

Volker Gringmuth hat die internationale Version des Hamburger Linkurteils - den Beschluss der Dorfältestenversammlung von Shikawa-Taluka - im Programm, schreckliche Angst vor der ohrfeigenden Weinkönigin und distanziert sich daher aufs Entschiedenste.

Mirko Bauer ist das Urteil des Hamburger Landgerichts „ziemlich egal“ - und distanziert sich deshalb natürlich nicht von externen Webseiten.

Disclaimer-Vorlage von Lorenz Mayer: Verhindern Sie eine Haftung ebenfalls, indem Sie hinsichtlich der Inhalte gelinkter Seitern Ihre Betroffenheit äußern!

Esther Anita Crapélle denkt auch nicht daran, sich vorbeugend zu distanzieren und hat weder Zeit, Lust noch Kompetenz, verlinkte „Seiten permanent auf was auch immer hin zu überprüfen“.



























Gehören Sie auch zur Gegenbewegung? Haben auch Sie einen Alternativvorschlag, der die tatsächliche Aussage des Urteils des Landgerichts Hamburg vermittelt oder auf andere Art den Disclaimerunfug auf die Schippe nimmt? Senden Sie mir eine E-Mail!


Oder suchen Sie eine Alternative zu Ihrem bisherigen Linkurteilshinweis für Ihre Webseite? Dann klauen Sie sich z.B. eine dieser Graphiken (bitte in eigenen Webspace übernehmen)!


   KEIN LINKURTEIL

LINKURTEILMÄRCHEN

















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powered by knetfederDaniel W. Schneider; Berlin, den 10. Dezember 2004; letzte Änderung am 28.7.2009
Seitenstandort: http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/antidisclaimer.html