in|kom|pe|tent [lat.] 1. nicht zuständig, unbefugt; 2. ugs. nicht fachmännisch, nicht Bescheid wissend |
„Setzen, Sechs!“
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Die Zeiten, in denen Schüler stehend ihre Antworten geben mussten,
zählt man gemeinhin zur Geschichte. Doch als geflügeltes Wort
hat sich die Redewendung erhalten, nach derer man eine schlechte Note
gleich im Anschluss an selbstverzapften Blödsinn vom Schulmeister
kassiert. In unseren Tagen würde man diese Gepflogenheiten gerne
wieder aufleben lassen - nicht in der Schule, aber doch im Alltag und
vor allem in dessen virtuellem Abbild. Die Möglichkeit, jemanden
ad hoc für offensichtliche Inkompetenz abzustrafen, bleibt ein
frommer Wunsch. Sicher, jeder hat das Recht, sich selbst
lächerlich zu machen, aber dann hat auch der hiervon Genervte das
Recht, sich auf seine Art zu wehren... Um keine
Missverständnisse aufkommen zu lassen: es soll hier nicht darum
gehen, Privatpersonen oder Freizeitkreative (man sagt auch Hobbyisten)
durch den Kakao zu ziehen - diese könnten die hier zugrunde
liegende Definition von Inkompetenz mangels fachmännischer
Eigenschaft auch gar nicht erfüllen. Aber wenn vermeintliche
Profis durch mangelnde Sorgfalt oder Ignoranz glänzen, dann haben
sie eine Erwähnung auf diesen Seiten wohl verdient - erst recht,
wenn der Unterhaltungswert das Maß des sonst Üblichen
übersteigt. Doch Mahnung durch Anprangerung ist nicht das einzige
Anliegen; die hier versammelten Artikel dienen dem Autor auch als
persönliche Ersatztherapie gegen den Frust über
Belanglosigkeiten des Alltags und sollten daher teils als Satire
begriffen werden. Nicht extra erwähnt werden muss, dass dabei die
Realsatire einen besonderen Stellenwert genießt.
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